KFZ- GUTACHTERZENTRALE FAQ

WIR HABEN DIE ANTWORTEN AUF IHRE FRAGEN!

FAQ KFZ-GUTACHTEN
Ihr kompetenter Partner aus Kipfenberg!

Profitieren Sie von unserer Erfahrung und tappen Sie bei Ihrem Fahrzeugwert nicht länger im Dunkeln!

1. WER TRÄGT DIE KOSTEN FÜR EINEN KFZ-GUTACHTER?
Laut §3 Pflichtversicherungsgesetz, entstehen Ihnen bei einem unverschuldeten Unfall Schadensersatzansprüche zu. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ist in einem solchen Fall nicht nur verpflichtet den eigentlichen Schaden zu begleichen, sondern auch Kosten wie beispielsweise die, für einen freien KFZ-Sachverständigen zu tragen. Wir reichen unsere Rechnung direkt bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ein, sodass Sie von bürokratischer Arbeit befreit sind.
2. WIE LANGE DAUERT ES, BIS ICH MEINE ENTSCHÄDIGUNG ERHALTE?
Leider lässt sich da kein genauer Zeitraum festschreiben. Um eine schnellstmögliche Entschädigung für Sie zu erreichen, nehmen wir Ihr Gutachten in der Regel noch am Tag Ihrer Auftragserteilung oder am Tag danach vor. Sie sollten aber auch immer darauf gefasst sein, dass externe Faktoren den Vorgang verlangsamen. Beispielsweise muss in einigen Fällen eine Polizeiakte angefordert werden oder die Kommunikation zwischen Ihrem Unfallgegner und seiner Versicherung läuft nur schleppend.
3. WIE LANGE DAUTERT ES, BIS ICH MEIN GUTACHTEN ERHALTE?
Sollte Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr verkehrssicher sein oder steht es Ihnen aufgrund einer Reparatur nicht zur Verfügung, vermitteln wir Ihnen gerne einen Leihwagen. Auf diese Weise sind Sie möglichst schnell wieder mobil. Auch die Kosten des Leihwagens werden durch die Haftpflichtversicherung der anderen Partei getragen.
4. WIE LANGE DAUERT DIE REPARATUR?
Der Zeitraum der Reparatur hängt von verschiedenen Faktoren ab. In Ihrem Gutachten finden Sie eine präzise Schätzung über die Dauer Ihrer Reparatur.
5. MUSS ICH MCIH BEI MEINER VERSICHERUNG MELDEN?
Als Unfallgeschädigter müssen Sie sich nicht bei Ihrer eigenen Versicherung melden, denn die Abwicklung findet vollständig über die Versicherung des Unfallverursachers statt. Den Kontakt zur gegnerischen Haftpflichtversicherung nehmen wir Ihnen im Rahmen unserer Services komplett ab.
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6. WIE BLEIBE ICH MOBIL?
Sollte Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr verkehrssicher sein oder steht es Ihnen aufgrund einer Reparatur nicht zur Verfügung, vermitteln wir Ihnen gerne einen Leihwagen. Auf diese Weise sind Sie möglichst schnell wieder mobil. Auch die Kosten des Leihwagens werden durch die Haftpflichtversicherung der anderen Partei getragen.