KFZ- GUTACHTER- ZENTRALE LEIPZIG

IHR KOMPETENTER PARTNER FÜR KFZ- GUTACHTEN UND BEWERTUNG.
– Über 35 Jahre Erfahrung in Kfz– Bewertung, Mechatronik & Verkauf.

24/7 geöffnet!

Von Unfallgutachten bis KFZ-Bewertung
Ihr kompetenter Partner aus Leipzig!

Profitieren Sie von unserer Erfahrung und tappen Sie bei Ihrem Fahrzeugwert nicht länger im Dunkeln!

FAHRZEUGGUTACHTEN MIT ERFAHRUNG

KFZ-GUTACHTER LEIPZIG

Die Gutachterzentrale Lange ist nicht nur in Fragen Unfallgutachten im Schadenfall der richtige Ansprechpartner für Sie. Bei Bedarf erstellen wir auch ein umfangreiches Wertgutachten, um den tatsächlichen Wert ihres Fahrzeugs zu ermitteln. Aufgrund jahrelanger Erfahrung und Leidenschaft in diesem Bereich führen wir diese Wertgutachten nicht nur an handelsüblichen Fahrzeugen durch, sondern auch an Liebhaberfahrzeugen, Oldtimern und eigenständig umgebauten Fahrzeugen. Sie möchten den tatsächlichen Wert Ihres Fahrzeugs kennen oder sind an einem gebrauchten Fahrzeug interessiert und wollen sich vor dem Kauf rückversichern? Kommen Sie gerne auf uns zu, wir beraten Sie gerne bei allen Fragen zu unserem Service, sodass Sie sich rundum wohlfühlen. 

ANSPRUCH AUF KOSTENÜBERNAHME

Nach einem unverschuldeten Autounfall herrscht oft Unklarheit, darf ich oder darf ich nicht (einen Sachverständigen selbst wählen?!) Sie dürfen! Als geschädigte Person haben Sie das Recht, einen Sachverständigen ihrer Wahl mit der Schadenbegutachtung zu beauftragen. Wichtig ist hierbei darauf zu achten, dass der Sachverständige die Formalien erfüllt. Abrechnung anhand transparenter Honorartabelle und für Ihre Region übliche Verrechnungssätze. Viele Versicherungen bieten ihnen die Abwicklung über eigene Gutachter/ Sachverständige an. Diese können sie annehmen, müssen es aber nicht! Sollten sie sich dennoch unsicher sein, kontaktieren sie uns, wir beraten sie gern über die nächsten schritte.

-ERFAHRUNG

-KOMPETENZ

-VERTRAUEN

 

UNSERE LEISTUNGEN

Kfz-Gutachter Erfurt

Unfallgutachten

Verzichten Sie nicht auf Wertminderung-Tagesausfall und oder ein Ersatzfahrzeug!!!!!!! Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist die Aufregung zunächst groß und kann schnell mit Überforderung einhergehen. Es liegt ein Haftpflichtschaden vor. Das bedeutet, der Verursacher des Unfalls ist verpflichtet den Schaden gemäß § 249 BGB zu ersetzen. Die geschädigte Person muss dabei so entschädigt werden, dass sie genau so dasteht, als hätte es den Unfall nicht gegeben. Im Rahmen der Pflichtversicherung kommt die Haftpflichtversicherung des Verursachers für die daraus resultierenden Kosten auf. Neben dem eigentlichen Schaden trägt die gegnerische Versicherung auch die Kosten für ein neutrales Kfz-Gutachten. Als Geschädigter haben Sie einen Anspruch auf die freie Wahl eines Sachverständigen. Viele Versicherungen bieten an, die Abrechnung anhand eines Kostenvoranschlags abzurechnen, dieser beinhaltet jedoch keinen Nutzungsausfall oder die Wertminderung durch den entstandenen Schaden, was in dem Fall zu ihrem Ungunsten ist. In der Regel drängen die Versicherungen ab einer Schadenhöhe von 2200 € einen Gutachter zu beauftragen, oft möchte die gegnerische Versicherung diesen stellen. Umgehen Sie diese unnötigkeiten und beauftragen Sie gleich einen Gutachter der ihnen ein einwandfreies Gutachten erstellt.

Kfz-Gutachter-Erfurt

Fahrzeugbewertung

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens müssen Sie nicht die Katze im Sack kaufen. Wir verhindern, dass Ihre Vorfreude von Überraschungen überschattet wird. Unser geschultes Gutachter-Team ermittelt den Wert des Fahrzeugs präzise und hilft Ihnen dabei, eine fundierte Kaufentscheidung zu treffen. Auf diese Weise haben Sie sicherlich noch viele Jahre Freude an Ihrem neuen gebrauchten. Anhand der Marktpreis-Einschätzung vom Sachverständigenbüro Lange, stellen Sie sicher, nicht zu viel für Ihr Wunschfahrzug zu zahlen und wissen bereits im Vorfeld, mit welchen Reparaturen Sie zukünftig wirklich zu rechnen haben.

Kostenvoranschlag

Bei kleineren Schäden, den sogenannten Bagatellschäden, reicht ein Kostenvoranschlag zur Einreichung uns Abrechnung mit der Versicherung. Wenn sie einen Kasko, -Teil oder Vollkaskoschaden haben, holen sie dich das „Go“ von Ihrer Versicherung für die Kostenübernahme eines Kostenvoranschlages. Sollten Sie geschädigter in Haftpflichtfall sein, dann haben Sie auch hier die freie Wahl!

Ausführliches

Wertgutachten

Auch für Liebhaberfahrzeuge, Old- und Newtimer

Neben handelsüblichen Fahrzeugen gibt es noch die Kategorie von Oldtimer, Youngtimer und Liebhaberfahrzeugen. Voraussetzung für einen Oldtimer sind ein Alter von 30 Jahren, das H-Kennzeichen sowie die Abnahme nach § 23 bei einer zuständigen Stelle. Als Youngtimer werden Fahrzeuge ab 20 Jahren bezeichnet, für die seitens der Versicherung eine Wertermittlung zur Einstufung durchgeführt werden muss. Liebhaberfahrzeuge sind Fahrzeuge mit Sonderumbauten, welche nicht anhand eines klassischen Schemas als Wert definiert werden können. Hierbei werden Faktoren zur Wertfindung berücksichtigt, die unter Umständen zur Wiederherstellung in Betracht gezogen werden müssen. Die emotionale Verbundenheit kann in Zahlen nicht bewertet werden, jedoch dem Versicherungsnehmer das Risiko absichern, im Zweifelsfall muss dies aber mit der Versicherung im Vorfeld geklärt werden. Denn zur Findung eines Fahrzeugwertes, der dann auch von der Versicherung abgelegt werden kann, sind eine Vielzahl von Faktoren zu berücksichtigen. Wir bieten Ihnen dahingehend eine umfangreiche Beratung im Erstgespräch. Hier bieten wir verschiedene inhaltlich identische, für den Liebhaber wählbare Möglichkeiten der erstellten Gutachten. Von einfach klassisch im schönen Layout bis hin zur Buchgebundenen Variante mit Prägung. Ausführliche Wertgutachten sind in ihrer Erstellung sehr zeitintensiv und bedarfen oftmals einer intensiven Marktforschung und Recherche etc.